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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen der Firma Euronia GmbH, Zur Großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau

1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

(1)
Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachstehend Kunde), werden nur auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Euronia GmbH (nachstehend Lieferant) angenommen und ausgeführt.
Hat der Kunde auf Grund dieser Bedingungen bereits früher laufende Geschäfte mit dem Lieferer getätigt, dann gelten die Bedingungen auch dann, wenn sie dem neuen Geschäft nicht nochmals besonders zugrunde gelegt werden.

(2)
Das Produktangebot des Lieferanten richtet sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Kunden i. S. d. § 14 BGB). Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
Eine Bestellung von Privatpersonen, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, ist ausgeschlossen. Entsprechende Angebote werden von uns weder bearbeitet, noch angenommen.

(3)
Einkaufsbedingungen des Kunden die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für den Lieferanten unverbindlich, auch wenn sie der Kunde zugrunde gelegt und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(4)
Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.


2. Angebot und Vertragsschluss

(1)
Alle Angebote des Lieferanten sind unverbindlich.

(2)
Mit der Erteilung des Auftrages bzw. dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Auftragsbestätigung des Lieferanten.

(3)
Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Anfrage oder Bestellung eine Bestätigung über den Erhalt der Anfrage oder Bestellung zusenden, die keine Annahme einer Bestellung darstellt. Eine Bestellung gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (schriftförmlich oder per E-Mail/Fax) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.

(4)
Für den Umfang und dem Zeitpunkt der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten maßgebend.
Die Angaben des Lieferanten in seinen Angeboten und anderen Unterlagen, wie Abbildungen, Übermaße, Leistungen usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich bezeichnet werden.


3. Preise und Zahlung

(1)
Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein, auch nicht Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Die Preisgrundlage für unsere Artikel sind tagesaktuelle Preise, die einzusehen sind bzw. in gesondertem Angebot an den Kunden übermittelt werden. Der Einwand unbeabsichtigt irrtümlicher Preisangaben bleibt vorbehalten.

(2)
Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse, PayPal Zahlung, Nachnahme oder gegen Rechnung (Bonität vorausgesetzt, zzgl. Factoring Gebühren).
Bei Lieferung per Vorkasse erfolgt die Versendung entweder nach vollständigem Zahlungseingang oder, nachdem der Kunde die vollständige Zahlung per bankbestätigtem Überweisungsträger nachgewiesen hat. Bei Vorkasse gewähren wir 2% Skonto auf den Nettobestellwert. Bei Zahlung per Rechnung erfolgt eine Limit-/Bonitätsprüfung des Kunden durch ein von uns ausgewähltes, geeignetes Unternehmen, derzeit Crefo-Factoring. Der Kunde erklärt mit der Bestellung ausdrücklich sein Einverständnis mit dieser Prüfung. Sofern das Limit/die Bonität durch den Factor nicht bestätigt wird, gilt Vorkasse oder Nachnahme als vereinbart. Dies wird dem Kunden unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

(3)
Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen nach den gesetzlichen Vorschriften fällig. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt, ohne dass Skonto in Abzug gebracht werden kann.

(4)
Werden die in Absätzen 2) und 3) genannten Zahlungsziele seitens des Kunden nicht eingehalten, so behalten wir uns einen sofortigen Lieferstopp vor. Dieser wird im Regelfall erfolgen. Auch werden neue Bestellungen/Folgebestellungen von uns in der Regel erst nach vollständigem Zahlungseingang bearbeitet. Abweichende Regelungen bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Vereinbarung.

(5)
Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Unbestritten im Sinne des Satzes 1) dieses Absatzes ist die Gegenforderung nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt ist.


4. Erfüllungsort

(1)
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Firma Euronia  GmbH, Zur Großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau.

(2)
Lieferungen, Sendungen und Dienstleistungen erfolgen regelmäßig vom unter Absatz 1) genannten Erfüllungsort. Waren können aber auch unmittelbar vom Hersteller versendet werden. Der Versand erfolgt ohne Mindermengenzuschlag, jedoch nicht unter 25,00 € Netto-Bestellwert zzgl. Versandkosten. Die Kosten bei einer Bestellung unter 25,00 € netto werden daher entsprechend angepasst bzw. im Sinne des vorherigen Satzes pauschal erhoben.

(3)
Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin schriftlich vereinbart ist.

(4)
Abweichend von Absatz 3 hat der Kunde uns eine angemessene Nachlieferungsfrist, höchstens aber drei Wochen, einzuräumen, falls es zu Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Lieferengpässen beim Herstellers kommt.

(5)
Sofern die ordnungsgemäße Belieferung durch den Hersteller bzw. unseren Lieferanten dauerhaft unmöglich wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung dem Kunden bei Rücktritt vom Vertrag schriftlich nachzuweisen.

(6)
Für den Fall, dass keine Vorkasse vereinbart worden ist, sind wir auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn vom Factor aufgrund der (fehlenden) Bonität des Kunden kein Limit erteilt wird.

(7)
Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen,

a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten)

oder

b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(8)
Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich. Bezüglich der Wahl der Versendung gilt Ziffer 5 Absatz 1.

(9)
Auch soweit Ware auf als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, sind wir zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn

a) ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist

oder

b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht.

In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

(10)
Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder sind wir wegen des nach Absatz 9 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von drei Wochen ab dem gemäß Absatz 7 maßgeblichen Zeitpunkt als vereinbart.

(11)
In dem Fall, dass unser Lieferant Ware nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, wir haben die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten nicht zu vertreten und haben die Ware unverzüglich nachbestellt.

(12)
Falls die Ware aus einem der in Absatz 9, 11 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.

(13)
Wir sind zu Teillieferung(en) von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen. Wir sind auch berechtigt, die Teillieferung(en) einer etwaigen Folgebestellung beizupacken, so dass lediglich etwaige Mehrkosten im Versand bei uns verbleiben.


5. Versand, Versicherung und Gefahrübergang

(1)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem beliebigen Ermessen.

(2)
Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Übergabe der Ware an das Transportunternehmen durch uns bzw. den Hersteller/unseren Lieferanten und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

(3)
Mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen durch uns oder den Hersteller tritt Gefahrübergang im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ein. Dies bedeutet, dass wir ab Übergabe der Sache an das Transportunternehmen nicht mehr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung der Ware verantwortlich sind.
Diese Gefahrtragungsregelung ist ausdrücklich unabhängig davon, wer die Kosten des Versands trägt.

(4)
Die Versandkosten beinhalten die Versicherung der Ware gegen Transportrisiken


6. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, erforderlichen Genehmigung, Zustimmung zu oder die Klärung von Plänen bzw. technischen Einzelheiten und nicht vor völliger Übereinstimmung über den Vertragsinhalt, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Lieferfristen gelten nur annähernd.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Auszahlung.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.


7. Annahmeverzug

Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert oder nimmt der Kunde die Ware nicht ab, oder wird er bei Lieferung nicht angetroffen, so gerät der Kunde in Verzug. Er hat alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von dem Lieferanten gesetzten angemessenen Nachfrist hat dieser außerdem das Recht
a) anderweitig über den zu liefernden Gegenstand zu verfügen, und
b) vom Vertrag zurückzutreten.


8. Montage und Übergabe

Die Montage, der sogenannte Anschluss der Geräte an alle bauseitigen Leistungen, darf nur durch zugelassene Installationsfirmen und ausschließlich auf Veranlassung und zu Lasten des Auftraggebers vorgenommen werden.
Für die Übergabe der betriebsfertig angeschlossenen Maschine (Anlage) und die Einweisung des Personals steht der zuständige Vertragshändler zur Verfügung.


9. Eigentumsvorbehalt

(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2)
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen, steht uns Miteigentum an der hergestellten Sache zu. Dies im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns verarbeiteten Sache(n) im Verhältnis zum Rechnungswert der hergestellten Sache insgesamt.

(3)
Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass unsere vorherige schriftliche Zustimmung gemäß Satz 1) vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die Forderung gegenüber dem Dritten schriftlich an uns abzutreten, mindestens aber in Höhe des noch offenstehenden Rechnungsbetrages zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten, sofern angefallen.


10. Gewährleistung

(1)
Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Wir können die vom Kunden gewünschte Nacherfüllung auch dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(2)
Falls die Nacherfüllung gemäß Ziff. 10 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern eine Rücksendung der Ware an den Hersteller bzw. unseren Lieferanten erfolgen muss, entscheidet dieser, ob es sich um einen Sachmangel bzw. Gewährleistungsfall handelt. Hierunter fallen nicht: Mängel der Kaufsache aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs oder nicht fachgerechten Einbau/Montage. Auf unser schriftliches Verlangen hat der Kunde den fachgerechten Einbau bzw. die fachgerechte Montage schriftlich nachvollziehbar darzulegen und ggfls. unter Beweis zu stellen.

(3)
Die Gewährleistungsfrist für Ware beträgt zwölf Monate, für gelieferte Ersatzteile 6 Monate ab Gefahrübergang bzw. Montage.
Die Garantiezeit bzw. Gewährleistungszeiträume werden jeweils nach den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten gewährt. Diese werden ausdrücklich im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausgewiesen. Andere Regelungen werden nicht anerkannt.

(4)
Es gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung angezeigt wird. Auch, wenn der Kunde den Mangel nicht sofort entdeckt, tritt somit eine Genehmigungsfiktion mit Ablauf des fünften Werktages ab Lieferung ein.

(5)
Über Absatz 4) hinaus hat der Kunde die Verpackung bei Erhalt auf offensichtliche Transportschäden zu untersuchen (äußerliche Beschädigungen). Der Kunde ist dann verpflichtet, den Lieferschein unter Vorbehalt gegenzuzeichnen. Andernfalls ist es dem Kunden verwehrt, im Nachhinein Transportschäden gegenüber uns geltend zu machen.

(6)
Sofern wegen Sachmängeln an der verkauften Sache eine Rücksendung durch den Kunden erfolgt, so ist zuvor vom Kunden an den uns ein ausgefüllter Rücksendeschein zu übermitteln. Der Lieferant hat die Freigabe zum Versand zu erteilen, andernfalls hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nachnahmen oder unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen und kostenpflichtig zurückgesendet.

(7)
Rücknahme von Falschbestellungen (Aliudlieferung) bzw. Zuviel Lieferungen aufgrund Falschbestellung kann von uns nach schriftlicher Anzeige im Wege der Kulanz erfolgen. Einen Rechtsanspruch hierauf hat der Kunde nicht. In diesen Fällen ist eine Rückabwicklung in jedem Falle ausgeschlossen, wenn seit Lieferung mehr als 14 Tage verstrichen sind. Eine solche kulanzweise Rückabwicklung kommt grundsätzlich nur bei originalverpackter, unbenutzter Neuware in Betracht; bei Sonderartikeln oder Sonderanfertigungen ist sie grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, die Rückabwicklung solcher Falschbestellungen unter den Vorbehalt zu stellen, dass der Kunde Mehrkosten trägt, die wir im Einzelfall beziffern oder pauschal geltend machen werden. Auch behalten wir uns die Geltendmachung pauschalierter Stornokosten ausdrücklich vor. In der Regel erheben wir in diesen Fällen eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 15,00 €.
Des Weiteren behalten wir uns vor, in diesen Fällen keine Rückerstattung des Kaufpreises vorzunehmen, sondern lediglich eine Gutschrift zu erteilen, die bei der nächsten Bestellung verrechnet werden kann


11. Haftung

(1)
Unsere Haftung wegen Lieferverzugs oder Erbringung einer Dienstleistung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

(2)
Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3)
Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S. v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


12. Datenschutz

(1)
Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

(2)
Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind.

(3)
Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 9 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.


13. Recht des Lieferanten auf Rücktritt

Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach dem Zugang der Auftragsbestätigung oder wird dem Lieferanten nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden Bedenken bestehen, so ist der Lieferant berechtigt, vom Kunden unabhängig von dem im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten in Höhe der vom Besteller zu erbringenden Gegenleistungen zu verlangen.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne Absatz 8 Abs. 4 dieser Bedingungen steht dem Lieferanten das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, und zwar auch dann, wenn eine Verlängerung der Lieferzeit mit dem Kunden vereinbart war. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)
Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsüber¬einkom¬mens.

(2)
 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Dessau-Roßlau für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.


15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so soll damit nicht der    gesamte Vertrag unwirksam werden. Vielmehr sollen die unwirksamen Klauseln durch Regelungen ersetzt werden, die rechtlich zulässig sind und dem Willen der Vertragsschließenden am nächsten kommen, sofern nicht gesetzlich zwingende Regelungen Vorrang haben.

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Kontakt

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Zur Großen Halle 15
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 2301616
Telefax: 0340 2549889
E-Mail: kontakt@euronia.de

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